Teilaufhebung des Werbeverbots
Das oberste Gericht Spaniens gab einer Klage des Verbands für Online-Glücksspiel statt und erklärte mehrere Maßnahmen des königlichen Dekrets 9/2021, mit dem das Werbeverbot eingeführt worden war, für nichtig.
Konkret bedeutet dies, dass Glücksspielunternehmen künftig wieder Werbung auf Online-Plattformen schalten dürfen. Auch das Verbot des Einsatzes von Prominenten und Sportlern in der Glücksspielwerbung wurde aufgehoben. Zudem wurden die Auflagen für E-Mail-Kampagnen an Spieler gelockert.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kommt nicht überraschend. Sowohl Glücksspielunternehmen als auch Medienverbände hatten die strenge Regulierung kritisiert und bemängelt, dass diese zu einem drastischen Rückgang der Werbeeinnahmen geführt habe.
Tatsächlich waren die Einnahmen aus der Glücksspielwerbung im Jahr 2023 um rund 20 % gegenüber dem Jahr 2019 zurückgegangen. Dies hatte insbesondere die Medienbranche stark getroffen, da Glücksspielunternehmen wichtige Werbekunden darstellen.
Jugendschutz weiterhin gewährleistet
Trotz der Aufhebung des Werbeverbots bleiben einige Einschränkungen bestehen. So ist das Verbot des Sponsorings von Glücksspielunternehmen auf Trikots und in Stadien weiterhin in Kraft. Auch die zeitlichen Beschränkungen für die Ausstrahlung von Glücksspielwerbung bleiben bestehen.
Das Gericht begründete dies damit, dass diese Maßnahmen weiterhin notwendig seien, um den Jugendschutz und verantwortungsvolles Glücksspiel zu gewährleisten. Minderjährige und Jugendliche sollten nicht mit Glücksspiel in Verbindung gebracht werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Glücksspielunternehmen auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs reagieren werden. Es ist zu erwarten, dass die Werbung in den kommenden Monaten deutlich zunehmen wird. Ob diese Entwicklung jedoch zu einem Anstieg des Glücksspiels führen wird, ist unklar. Experten gehen davon aus, dass die Auswirkungen des Urteils zunächst noch abgewartet werden müssen.